Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste im Karlsheim begrüßen zu dürfen.
Für alle Gruppen die in nächster Zeit anreisen werden, haben wir nachstehend einige Hinweise und Informationen zusammengestellt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen und Euch gerne zur Verfügung.
Das Team des Karlsheim
Vorab einige allgemeine Hinweise:
Folgende Regelung gilt bis zum 01.02.2023:
Bei der Anreise in unsere Tagungshäuser gilt eine Corona-Testpflicht.
Alle Gäste benötigen bei der Anreise entweder:
- einen negativen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) einer offiziellen Teststelle der nicht älter als 24h ist, oder
- ein unter Aufsicht (durch die Gruppenleitungen) durchgeführter Selbsttest vor der Abfahrt bzw. vor Ort. Der Test soll durch die Gruppenleitung dokumentiert werden.
- Bei Aufenthalten länger wie 48h, soll ein weiterer Selbsttest durchgeführt werden. Der Test soll durch die Gruppenleitung dokumentiert werden.
Bitte bringen Sie selbst ausreichend Antigen-Selbsttests für Ihre Gruppe mit.
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Folgende Regelung gilt ab dem 02.02.2023:
Bei der Anreise in unsere Tagungshäuser epfehlen wir unseren Gästegruppen, sich selbst zu testen.
Die Testpflicht für unsere Tagungshäuser entfällt.
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Weiterhin gilt (auch über den 01.02.2023 hinaus):
Umgang mit positiven Corona-Test/einer Corona Erkrankung (Absonderungspflicht)
Hierbei folgen wir bis auf weiteres nicht den Regelungen/ Möglichkeiten, welche die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz einräumen, sondern berufen uns auf unser Hausrecht.
Für beide Häuser gilt: Sofern Sie Corona positiv getestet sind bzw. nachweislich an Corona erkrankt sind, ist der Aufenthalt bzw. das Betreten unserer Häuser (auch bei Symptomfreiheit) nicht gestattet. Dies gilt ausnahmslos und kann auch nicht durch z. B. das Tragen einer Maske umgangen werden.
Das Betreten unserer Häuser ist dann wieder möglich, wenn Sie mindestens 5 Tage nach der positiv Testung, negativ getestet sind.
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Hier finden Sie unser aktuelles Hygienekonzept der Tagungshäuser:
- Sicherheits- und Hygienekonzept der Tagungshäuser (Stand: 19.01.2023)
Weitere Infos (Angaben ohne Gewähr) :
Grundsätzlich gelten immer die jeweils aktuellen und veröffentlichten Regelungen/Verordnung/Konzepte des Landes RLP. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/startseite/
- Aktuelle Infos des zuständigen Landkreises – Westerwaldkreis - Link: https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles-detailansicht/gesundheitsamt-informiert.html